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Sie sind bei Privathaftpflichtversicherung

Sie suchen eine günstige und sichere Privtahaftpflichtversicherung zugeschnitten auf Ihren Auslandsaufenthalt?
Über Janus Mallorca können Sie ONLINE folgende preisgünstigen Versicherung abschliessen:

 

 

Folgendes ist versichert:

Versicherte Personen
Versichert sind Sie und alle mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. Ihre volljährigen Kinder sind auch an anderen Orten mitversichert, wenn sie sich zur Ausübung des Wehr- oder Zivildienstes, in Ausbildung oder im Studium befinden. Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf in Ihrem Haus beschäftigte Personen gegenüber Dritten aus deren Tätigkeit heraus.

Ihr Versicherungsschutz

Ansprüche:
Wir gewähren Ihnen als Privatperson Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Als versichert gelten:
Während der Wirksamkeit des Vertrages eintretende Schadenereignisse, die Personen-, Sach- oder Vermögensschäden zur Folge haben.

Versichert gilt im Rahmen dieses Vertrages ohne besondere Anzeige die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers und aller mitversicherten Personen als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens.

Mit eingeschlossen gelten:

Die Vermietung eigener bebauter sowie unbebauter Grundstücke oder Räumlichkeiten zur privaten Nutzung Dritter.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bis zu einem Jahresnettomietwert von 5.000,00 €.
Sofern im Versicherungsschein vereinbart, gilt eingeschlossen:
Tierhalterhaftpflicht für Hunde/Pferde
Bauherrenhaftpflicht
Vorsorgeversicherung
Wir gewähren Ihnen Versicherungsschutz für Erhöhungen, Erweiterungen oder neu hinzukommende Risiken oder Personen, sofern diese nicht unter die in diesem Vertrag genannten Ausschlüsse fallen.

Folgendes ist nicht versichert, soweit nicht gegenteilig vereinbart:

Schadenersatzansprüche der in diesem Vertrag versicherten Personen untereinander.
Schadenersatzansprüche,die aus den Gefahren eines Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes, Amtes und einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art entstehen.
Schäden,die durch Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich oder in Zusammenhang mit strafbaren Handlungen herbeigeführt wurden.
Schadenersatzansprüche, die gegen Sie oder eine mitversicherte Person als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer von
Kraftfahrzeugen aller Art und deren Anhänger,für die nach §18 StvZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)bei Inbetriebnahme auf öffentlichen Straßen eine Zulassungspflicht bestehen würde,
Luftfahrzeugen, die durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden, deren Fluggewicht 5 kg übersteigt und für die eine Versicherungspflicht besteht,
Wasserfahrzeuge, außer Ruderboote und Surfbretter,
wegen Schäden gelten gemacht werden, die durch deren Gebrauch verursacht werden.
Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß an fremden Sachen, die sich im Besitz einer versicherten Person befinden, von ihr durch verbotene Eigenmacht erlangt oder ihr zum Gebrauch überlassen wurde.
Schadenersatzansprüche aus der Ausübung von Jagd.
Ansprüche aufgrund von Rückgriffsansprüchen, die unter das Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen fallen.

Folgendes ist versichert: Umfang des Versicherungsschutzes
Unsere Leistungspflicht umfasst neben der Regulierung berechtigter auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Die Leistungen durch uns erfolgen in Deutscher Mark oder Euro und ab dem 01.01.2002 in Euro. Unsere Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der DM- oder €-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.

Geltungsbereich
Wir bieten Ihnen weltweit nach jeweils geltendem Recht Versicherungsschutz. Ausgeschlossen gilt in den USA/Kanada die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die Gewässerschadenhaftpflicht und die Bauherrenhaftpflicht.

Obliegenheiten
Pflichten bei Vertragabschluss:
Ihre Pflicht ist es, uns alle Umstände mitzuteilen, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind. Alle Antragsfragen müssen von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wir weisen Sie darauf hin,dass Sie nach §58 VVG verpflichtet sind, uns alle für den privaten Bereich bestehenden Haftpflichtversicherungen in Art und Umfang mitzuteilen. Sollten Sie diesen genannten Punkten nicht nachkommen, können wir gemäß §§16 bis 21 VVG vom Vertrag zurücktreten und sind leistungsfrei.

Pflichten während der Vertraglaufzeit:

Sie verpflichten sich,binnen eines Monats nach unserer Aufforderung,spätestens jedoch zur Hauptfälligkeit Ihres Vertrages, Angaben über Änderungen Ihrer Risiken oder Personen schriftlich mitzuteilen. Hierunter fallen auch Kündigungen anderer bekannter Versicherunugen.
Unterlassen Sie die rechtzeitige Anzeige, können wir für diese Risiken leistungsfrei sein. Sollte der Versicherungsfall vor Ihrer Anzeige eingetreten sein, müssen Sie uns beweisen, dass die Änderung erst nach dem Vertragsabschluss und vor dem Verstreichen der Meldefrist eingetreten ist.

Folgendes ist nicht versichert, soweit nicht gegenteilig vereinbart:

Schadenersatzansprüche, soweit es sich um Personenschäden von mitversicherten Personen um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem Haushalt gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt oder die (un)mittelbar auf der Übertragung von Krankheiten oder Viren beruhen.
Ansprüche auf Gehalt, Lohn und sonstige festgesetzte Beträge, Verpflegung, ärztliche Behandlung im Sinne der Dienstbehinderung sowie Fürsorgeansprüche. Ansprüche aus der Übertragung von Krankheiten.

Ansprüche aus dem Abhandenkommen von fremden Sachen.

Vermögensschäden, die aus planender, beratender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit, sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Übersetzung, Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing-oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie Untreue und Unterschlagung, Nichteinhaltung von Fristen und Terminen resultieren.
Ansprüche vertraglicher Art generell. Mitversichert sind jedoch die von Ihnen im Rahmen von Mietverträgen des privaten Bereiches übernommenen vertraglichen Pflichten, soweit sie die gesetzliche Haftpflicht Dritter nicht übersteigen, wie z.B.Streupflicht, Schneeräumen, Reinigung, Instandhaltung.
Insbesondere gelten im Rahmen der Vorsorge Schadenersatzansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen,die sich ergeben aus der Haftung von:
Betreibern und Inhabern von Anlagen zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe mit einem Gesamtfassungsvolumen von über 10.000 Liter.
Haus- und Grundbesitz mit einem Jahresnettomietwert von mehr als 5.000,00 €.

Selbstbeteiligung

Für diesen Vertragsteil gilt die in dem Versicherungsschein genannten Selbstbeteiligung je Schadenereignis. Die von uns zu leistende Zahlung reduziert sich um Ihre gewählte Selbstbeteiligung.

Umfang des Haftpflichtversicherungsschutzes

Die von uns zu leistende Entschädigung umfasst nicht Geldstrafen oder Bußgelder, die Versicherten auferlegt werden.
Die Versicherungssumme bildet die Höchstgrenze bei jedem Schadenereignis. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere zeitlich zusam- menhängende Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Schadenereignis. Unsere Gesamtleistung je Ver- sicherungsjahr ist auf das doppelte der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Die Aufwendungen für Kosten werden nicht als Leistung auf die Versicherungssumme angerechnet.
Übersteigen die Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme, so haben wir die Prozesskosten im Verhält- nis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche zu tragen, und zwar im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche und auch dann, wenn es sich um mehrere aus einem Schadenereignis entstehende Verfahren handelt. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, durch Zahlung der Versicherungssumme und unseres der Versicherungssumme entsprechenden Anteiles an den bis dahin erwachsenen Kosten uns von weiteren Leistungen zu befreien.
Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus demselben Versicherungsfall noch verbleibender Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. des Restbetrages zum Kapitalwert zur Rente erstattet. Der Kapitalwert der Rente wird zu diesem Zweck aufgrund der aktuellen "Allgemeinen Deutschen Sterbetafel" und eines Zinsfußes von jährlich 4% ermittelt.

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letzte Aktualisierung am 10.03.2010 

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